
Die Geschichte der St. Matthias Schützenbruderschaft
Geschichte
Die Gründung
Am ersten Sonntag im September 1954, als die Rektoratsgemeinde St. Matthias Günhoven ihr zweites Pfarrfest beging, setzten sich nach der Pfarrprozession, die an diesem Tage durch Voosen gezogen war, Christian Ruyten, Heinz Ruyten, Josef Bartels und Heinrich Müllers, alle aus Günhoven, sowie Willi Jans aus Mennrath und Hans Josef Brosch aus Genhülsen zusammen, und sie beschlossen im Laufe des Gesprächs, das bei Müllers in der Wirtschaft an der Stadtwaldstraße stattfand, eine St. Matthias Schützenbruderschaft für Günhoven zu gründen.
Bis zu dieser Zeit gehörten die Orte Günhoven, Voosen und Genhülsen der St. Helena-Kirchspiels-Schützenbruderschaft Rheindahlen an. In dieser Bruderschaft hatten sich alle Ortschaften um Rheindahlen zusammengeschlossen und es war daher nur jeder Ortschaft hin und wieder möglich, den König zu stellen und aufzuziehen. Aus diesem Grunde und weil Günhoven seit 1952 ein eigenes Gotteshaus besaß, war es jetzt an der Zeit, nun auch zu einer eigenen Schützenbruderschaft zu kommen. Bereits vorher waren immer wieder Stimmen laut geworden, die eine eigene Bruderschaft haben wollten.
Heinz Ruyten erklärte sich bereit, die ersten Schritte zur Gründung zu unternehmen. Schon am 13.09.1954 wurde ein erstes Schreiben an den Zentralverband der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften in Leverkusen-Bürig gerichtet, und der Zentralverband erwiderte, dass er gegen die Gründung nichts einzuwenden hätte.
Im Januar 1955 ging Herrn Pfarrdirektor Franz Wellner die offizielle Zustimmung des Zentralverbandes zu, und es konnte von der Kanzel aus ein erster Aufruf zur Teilnahme an der Gründungsversammlung erfolgen. Daraufhin besprachen sich Christian Ruyten, Josef Bartels, Heinrich Müllers und Heinz Ruyten mit dem hochwürdigen Pfarrrektor Franz Wellner und überlegten alle Organisation der tatsächlichen Gründung. Handzettel mit Beitrittserklärungen wurden vorbereitet und verteilt.
In den nächsten Wochen gab es 66 Beitrittserklärungen. Und als am 24.04.1955 in Günhoven die Gründungsversammlung stattfand, waren rund 100 Männer des Rektorats anwesend.
Christian Ruyten hatte die Leitung. Pfarrdirektor Wellner nahm das Wort zu grundsätzlichen Ausführungen über Sinn und Aufgaben einer Schützenbruderschaft. Heinz Ruyten verlas die Satzung der Erzbruderschaft. Als 1. Brudermeister wurde der Günhovener Johann Fredel gewählt, der dann die Versammlungsleitung übernahm. Der Vorstand wurde komplementiert und die ersten Beschlüsse gefasst.
Durch die Jahre
Unser allererster Schützenkönig war das Mitglied Robert Joeressen aus Günhoven. Auf der ersten Generalversammlung am 22. Januar 1956 beschlossen der Vorstand und die Mitglieder, eine eigene Fahne mit den Emblem unseres Pfarrpatrons, des heiligen Matthias, anzuschaffen. Bereits am 29. April 1956 konnte die neue Fahne durch Präses Pfarrer Wellner in einem feierlichen Hochamt geweiht werden. Danach wurde die Fahne in einem Festzug durch unsere Gemeinde getragen. An diesem Festzug nahmen auch Abordnungen von Gastbruderschaften aus Rheindahlen, Broich-Peel, Dorthausen, Hockstein und Wickrathhahn teil. Dieser festliche Tag im jungen Leben der Bruderschaft klang mit einem großen bunten Abend in der damaligen Gaststätte Heinrich Müllers an der Stadtwaldstraße aus.
Im Jahr 1956 fand in Mönchengladbach das Bundeskönigsschießen statt, an dem unser Kriegsblinder Schützenkönig Wilhelm Theelen teilnahm. Der folgende Schützenkönig Martin Holz (schon seit Jahren ein treuer Fußpilger zum Apostelgrab nach Trier) zog auch im Jahr 1957 mit einer starken Abordnung unserer Bruderschaft und der neuen St. Matthias-Fahne nach Trier. Dort wurde die Fahne auch vom Hochwürdigen Abt noch einmal feierlich dem hl. Matthias geweiht. In den darauffolgenden Jahren erlebte auch unsere Bruderschaft Höhen und Tiefen.
1960 war Toni Weidemanns unser Schützenkönig. Er feierte in diesem Jahr sein silbernes Jubiläum, da er bereits vor 25 Jahren, und zwar 1935, König der Kirchspielbruderschaft Rheindahlen war. Auch ist zu erwähnen, dass im Jahr 1965 unser Schützenkönig Wilhelm Wirtz als 2. Ritter unseres Bezirkes am Bundeskönigsschießen in Trier teilnahm. Für alle Mitglieder, die daran teilgenommen haben, war es ein unvergessliches Erlebnis.
Als jüngster Schützenkönig im Bezirk Mönchengladbach hatte im Jahre 1966 unser Mitglied Heinz-Toni Hansen die Königswürde erworben. Er wurde erst drei Wochen vor der Kirmes 18 Jahre alt. Die Prunkfeierlichkeiten waren sehr hervorragend und sind noch in guter Erinnerung.
Unser Schützenbruder Heinz-Peter Schmitz konnte 1968 als 1. Ritter unseres Bezirks am Bundeskönigsschießen in Brühl teilnehmen. Große Aufgaben erfüllte unsere St. Matthias Schützenbruderschaft im Jahre 1974 beim Deutschen Katholikentag, der in diesem Jahr in Mönchengladbach stattfand. Mannigfaltige Aufgaben wurden an uns herangetragen und nach besten Wissen und Gewissen erfüllt.
Zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass durch eine Verfügung des Diözesanverbandes der obersten Bruderschaftsführung künftig auch Mitglieder einer Bruderschaft, die dem evangelischen Glauben angehören, die Schützenkönigswürde erwerben können. Sie sind aber verpflichtet und angehalten, sich den Grundsätzen der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften zu unterwerfen. Bereits im Jahre 1972 konnte daraufhin unser Mitglied Michael Rainer aus Genhülsen die Königswürde bekleiden.
Die St. Matthias-Schützenbruderschaft versteht, nicht nur eine schöne Kirmes auszurichten, nein, sie erfüllt auch viele andere bedeutende Dinge, die nicht so sehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Hier sei besonders der Ordnungsdienst bei den kirchlichen Feiertagen, wie Weißer Sonntag und Fronleichnam. Die Betreuung der Kranken und der zur Bundeswehr eingezogenen Mitglieder gehört ebenso dazu.
1980 konnte unsere Schützenbruderschaft ihr 25-jähriges Jubiläum feiern. Zeitgleich fand das Bezirkskönigsschießen ebenfalls in Günhoven statt und daher hatten Brudermeister Heinrich Busen und Schützenkönig Heinz Moll viele Hände zu schütteln und die mehr oder weniger königlichen Gratulanten zu begrüßen.
Nachfolger von Schützenkönig Heinz Moll und seinen Ministern Willi Rauen und Klaus Gripekoven wurde Wilhelm Theelen. Der kriegsblinde Schützenbruder holte unterstützt von Schützenbruder Josef Speckens den Holzvogel von der Stange. Für ihn war es eine besondere Freude, da er bereits vor 25 Jahren die Königswürde inne hatte. So wurde er dann am 14. Juni 1981 von Präses Pfarrer Wellner zum Schützenkönig proklamiert.
Nach einer harmonisch verlaufenden Schützenfest traf ein unvorhersehbarer Schicksalsschlag die Gemeinde. Im Alter von 73 Jahren verstarb am 25. Juli 1981 unerwartet Pfarrer Franz L. Wellner, der 29 Jahre Pfarrer in Günhoven war. Er gehörte zu den Gründern unserer St. Matthias Schützenbruderschaft und hat sich viele Verdienste in und um unsere Gemeinde in der Zeit seines Wirkens erworben.
Sein Nachfolger wurde Pfarrer Leo Eißen, der am 25. April 1982 in der Pfarrkirche Günhoven feierlich eingeführt wurde. Im Zeichen des Priestermangels musste er seinen Dienst nun teilen, denn seit Dezember 1973 war er außerdem Pfarrer in Hehn. Am 06. Juni 1982 wurde in der Pfarrkirche der neue König Peter Hansen aus Genhülsen gekrönt und erhielt aus den Händen des neuen Präses Pfarrer Eißen das Königssilber. Das neue Königsspiel war ein Novum in der Geschichte unser Bruderschaft, denn als Minister fungierten seine Söhne Heinz-Toni und Hermann-Josef.
Während der Kirmes wurde in einem feierlichen Hochamt die neu angeschaffte Bruderschaftsfahne geweiht. Hohe Temperaturen um 30 bis 33 Grad machten allen Kirmesteilnehmern sehr zu schaffen. Zudem nahm, bedingt durch die nunmehr enge Verbindung beider Pfarreien, unserer Bruderschaft am Schützenfest der St. Michaels-Bruderschaft in Hehn teil.
Das 30. jährige Jubiläum im Jahre 1985 wird bei vielen Schützenbrüdern nicht nur wegen des glanzvollen Festes sondern auch wegen der sintflutartigen Regenfälle in Erinnerung bleiben. Bedingt durch Gewitterregen am Sonntagabend stand der ganze Ortsteil innerhalb kürzester Zeit unter Wasser. Zahlreiche Schützen vertauschten die Uniformen mit denen der Feuerwehr. Etliche Keller mussten ausgepumpt werden und sogar die Residenz von Schützenkönig Toni Nothhelfer meldete Land unter. Toni Notthelfer war im darauffolgenden Jahr sogar 2. Bezirksritter.
Im Regentschaftsjahr 1987 trug Franz-Josef Rißdorf die Königswürde. Mit seinen Ministern Leo Jansen und Herbert Boumanns nahm er am Stadtschützenfest teil und sorgte außerdem beim Bezirkskönigsschießen für Spannung, denn nach seinem letzten Schuss wackelte der Vogel höchst bedenklich. Der nachfolgende Schütze holte den Vogel von der Stange und somit stand Franz-Josef Rißdorf dem neuen Bezirkskönig als Minister zur Seite.
In den Jahren 1988 bis 1993 erlangten ausschließlich jüngere Bruderschaftler die Königswürde. Ein schöner Beweis dafür, dass unsere Bruderschaft es jedem ermöglicht, Schützenkönig zu werden, ohne das die finanzielle Belastung zu groß wird.
1988 stellten die Roten Grenadiere mit Stephan Brosch, Christoph Hansen und Thomas Arndt König und Minister. Nach einigen Jahren der Abstinenz kam 1989 mit Walter Faber noch mal ein König aus Voosen. Durch den Tod seines Vaters eine Woche vor Kirmes legte er die Königswürde für die darauffolgenden Kirmestage in die Hände von Josef Behrendt, der trotz der Kürze der Zeit die ihm gestellte Aufgabe meisterte.
Die Roten Grenadiere ließen es sich 1990 zum 25jährigen Jubiläum nicht nehmen, das Königsgespann zu stellen. Dreimal Brosch mit König Rolf Brosch an der Spitze feierten eine gesellige und harmonische Kirmes.
Weiter führte die Jugend das königliche Regiment. Nach mehreren gescheiterten Versuchen gelang es 1991 der Matrosengruppe Günhoven durch Johannes Schrammen jun. den Schützenkönig in ihren Reihen zu haben.
1992 schaffte es die junge Schützengruppe Mennrath mit Frank Janßen den König zu stellen. Wie in den Jahren zuvor feierte man ein prunkvolles Schützenfest mit Höhepunkten wie Feldgottesdienst, Gefallenenehrung, Großer Zapfenstreich, prunkvollen Paraden und Bällen im Festzelt.
Und wieder konnte 1993 mit Thorsten Ibach ein sehr junger Bruderschaftler die Königswürde bekleiden. Aus der Jungschützengruppe stammend, war das Schützenfest 1993 ein Beweis für die hervorragende und harmonische Zusammenarbeit zwischen alten und jungen Schützengruppen. So "fusionierte'' die Jungschützengruppe mit der 1. Schützengruppe Günhoven und gemeinsam führte man alle anfallenden Arbeiten, die durch das Königsspiel entstanden, aus.
Die sechs Regentschaften der jungen Schützenkönige wurden 1994 durch Hermann-Josef Schwiers abgelöst. Er hatte bereits 1966 dem damaligen Schützenkönig als Minister zur Seite gestanden und so feierte man als Kirmes erprobtes Team eine prachtvolle Kirmes.
Im Jahr 1995 feierte unser Bruderschaft ihr 40-jähriges Jubiläum und als König residierte unser derzeitiger Brudermeister Heinz Wille aus Genhülsen. Es gab ein richtig dickes Festheft - aus dem übrigens die obigen Zeilen stammen - und ein aufgemotztes Programm. Höhepunkt war der Kirmesdienstag mit dem vielumjubelten Auftritt der Kölner Kultband "Die Räuber".
Da ein Jahr später der designierte König aus gesundheitlichen Gründen nicht aufziehen konnte und es zu knapp war einen neuen Vogelschuss zu organisieren, zog 1996 der Vorstand als Silberträger auf. Die Parade am Sonntag wurde somit nicht zu Ehren der Königin, sondern zu Ehren unseres Schutzpatrons St. Matthias abgehalten.
Unter dem Motto "Wir lassen nix anbrennen" stellte erstmals die Freiwillige Feuerwehr mit Heinz-Willi Wyen als König und Holger Bongartz und Michael Hansen als Minister im Jahr 1997 aus ihren Reihen das Königstrio.
1998 regierten die Preußischen Offiziere (ehemals Matrosengruppe Günhoven) über unsere Dörfer. König Bernfried Rosery und die Minister Klaus Hofer und Mustafa Aras feierten trotz des schlechten Wetters eine schöne Kirmes. Im Zuge der Krönung wurde zudem das neue Königssilber geweiht.
Im Jahr darauf regierte der Sonnenkönig Peter Jansen über unsere Bruderschaft. Den Spitznamen bekam er aufgrund der Tatsache das beim Vogelschuss, als der Vogel gefallen war, kurzzeitig die Sonne raus kam. In diesem Jahr wurde übrigens deshalb auch die Gemeinde Mennrath in den Zugweg aufgenommen.
2000 stand unter dem Motto "Pass auf, sonst hol ich meine Brüder!". Dreimal Nothhelfer mit König Peter Nothhelfer an der Spitze und einer gigantischen Königsburg.
Zum zweiten Mal war 2001 Josef Behrendt König. Zwar war er im Jahr 1989 nur Ersatzkönig aber sein Traum als richtiger König hatte sich somit erfüllt. Da er als Hauptmann keiner Gruppe angehörte und seine Minister aus der Fahnengruppe bzw. der Freiwilligen Feuerwehr kamen, nahm er sich die Preußischen Offiziere als Königsgruppe.
Unverhofft kommt oft, so dachte sich damals Fahnenoffizier Franz-Josef Zimmer aus Günhoven und schoss, nach ganz kurzer Rücksprache, den Vogel für 2002 ab. Minister Rolf Götzen und Paul Jansen jun.
Im darauffolgenden Jahr stellten die Grennys nach langer Zeit aus ihren Reihen mit Mario Hamacher den Schützenkönig. Zu erwähnen gilt es hier auch das seit 1998 die Königsburg sich im Umkreis von 500m fast an der selben Stelle in Günhoven befand.
Im Jahr 2004 stand unserer Bruderschaft mit König Walter Faber von der Marinegruppe Voosen ein Mann als König vor, der dieses Amt schon mal inne hatte, jedoch wegen eines familiären Trauerfalls damals im Jahr 1989 kurz vor der Kirmes davon abtrat. In den engen Gassen der Residenzstadt Voosen konnte er nebst seinen Ministern Tobias Neugebauer und Ingo Schwiers eine harmonische Kirmes feiern.
Drei, zwei, eins meiner dachte sich im Jahr 2005 Klaus Hofer von den Preußischen Offizieren und errang die Königswürde. International und multikulti wurden er und seine Minister beschrieben, denn Klaus wohnt in Wickrath, Minister Bernfried Rosery wohnte damals in Irland und Minister Mustafa Aras ist Moslem. Die Burg stand auf der Voosener Straße und hatte sogar ein "Grenny-Gefängnis" im Turm.
Ein Jahr später stellte sich das Trio von 2002, diesmal mit König Rolf Götzen in der Mitte, neu auf. Da man für die Stadtwaldstraße keine Sperrgenehmigung bekam zwecks Parade verlegte man die große Parade kurzerhand vor die Haustür von Möbel Jansen und errichte eine schöne Königsallee.
2007 gab es erstmals in der Geschichte unserer Bruderschaft keinen König, sonder mit Peter Brosch einen Kaiser! Unvergessen blieb in diesem Jahr der Auftritt der Jägermeister Jägerettes am Kirmessamstag, die das Zelt in einen orangen Partytempel verwandelten.
In all den Jahren kommt es vor, dass auch ein Hauptmann mal König sein möchte und daher zog 2008 Walter Dreßen mit seinen Ministern Christian Respondek und Juppi Siemes in Voosen auf. Dabei mussten besonders die Antrittszeiten mit dem Fahrplan den Bahn getimed werden.
Wir sind König - das war das Motto im Jahr 2009. Erstmals und notgedrungen stellte mit der Schützengruppe Mennrath nicht eine Einzelperson sondern mehr als zweidutzend Personen den König. Wie es dazu kam sei hier auch mal beschrieben: Normalerweise findet der Vogelschuss zur Ermittlung des nächstjährigen Schützenkönigs immer auf dem Klompenball statt. Doch bis kurz vor Beginn des Schießens stand kein Bewerber auf der Liste. Halbe Stunde Aufschub, immer noch nix. Kurze Vorstandssitzung. Vogelschuss wird verlegt auf den Dienstagabend. Morgens zur Polizei um eine neue Genehmigung zu beantragen. Abends die selbe Leier, keiner will. Der Abend verging und es wurde nach zwischenzeitlichen Vorstandssitzungen und Genehmigungshickhack mit Ordnungsamt und Co. für den späten November ein neuer Vogelschusstermin angeräumt. Falls an diesem Tag keine Person ihr Interesse bekundet so musste jede Gruppe einen Schützen stellen. Der Vogel fiel bei dem Mennrather Schützen. Diese meisterten ihre Aufgabe fabelhaft und vorbildlich, und es wurde eine sehr schöne Kirmes.
In diesem Jahr drohte sich fast schon das Dilemma um den Vogelschuss zu wiederholen, jedoch beschlossen die jungen Wilden der Grünen Husaren um Fabian Hansen ihr Glück einmal zu versuchen. Das Ergebnis ist bekannt. Es war, besonders am Sonntagnachmittag, eine heiße Kirmes und die After-Klompenball-Party im Garten von Hansen bleibt auch unvergessen.
2011 übernahm die zweite Genaration der Steher (Preußische Offiziere) mit König Florian Hofer und den Ministern Andreas Zimmer und Peter Voswinckel Amt und Würden. Im Zusammenspiel der Hecke von Theelen wurde auf der Wiese vor dem Hof der Familie Voswinckel eine richtige Burg mit Wassergräben und Zugbrücke errichtet.
Die Fahengruppe stellte mit Christian Respondek und seinen Ministern Jörg Renner und Walter Dreßen 2012 das Königshaus. Unterstützt wurden sie von der Königsgruppe der Preußischen Offiziere.
Ein Jahr später regierte mit König Roman Ugne und seinen Ministern Tobias und Sebastian Vieregge über unsere Bruderschaft. Auf dem Hof der Familie Siemes in Voosen enstand eine würdevolle Königsburg und am Montagabend nach dem Klompenball wurde mit der Überraschungsband Public Subway bis tief in die Nacht richtig abgerockt.
"Ich geh mit dir, wohin du willst...auch bis ans Ende dieser Welt!" - Soweit mussten wir im Jahr 2014 dann doch nicht, nur nach Genhülsen wo König Benjamin Thompson von den Grünen Husaren wohnte.
2015, und damit dreißig Jahre nach seinem Vater Toni und fünfzehn Jahre nach seinem Bruder Peter, zog der selbsternannte "Kölsche Jung" André Notthelfer mit Königin Michaela auf der Voosener Straße auf. Ihm zur Seite standen Andreas Göbel und Oliver Balzer. Es gibt übrigens schon Pläne seitens Familienmitgliedern für das Anrecht auf das Regentschaftsjahr 2030.
Zum zweiten Mal zog Walter Dreßen im Jahr 2016 als König auf. Seine Minister waren Christian Respondek und Jörg Renner. Ein Drittes Mal und somit Kaiser soll für die Zukunft fest geplant sein.
40 Jahre nach seinem Großvater regiert 2017 König David do Vale über unsere Dörfer. Sein Motto ist "Träume werden wahr" denn er hatte zudem auf dem Kirmessonntag seinen 30. Geburtstag zu feiern.
Im Jahr 2018 regierte nach einem spannenden Vogelschuss, bei dem auch das erste Mal unsere Damen auf den Vogel anlegten, Stefan Dressen als neuer König über unsere Dörfer.
-wird fortgesetzt-
Quellen: Protokollbuch, Chronik, Festhefte 1995 & 2005, Schützenposten
Brudermeister
1955-1965 Johann Fredel
1965-1968 Jakob Odenthal
1968-1985 Heinrich Busen
1985-1989 Martin J. Theveßen
1989-1996 Heinz Moll
1996-2000 Bernfried Rosery
2000-2001 Peter Brosch
2001-2002 Martin J. Theveßen
2002-2010 Hermann-Josef Schwiers
2011-2012 Helmut Jansen
seit 2013 Heinz Wille
Majestäten
1955 Heinz Brosch Robert Joeressen Herbert Esser
1956 Heinrich Busen Wilhelm Theelen Adolf Heinen
1957 Fritz Speckmann Martin Holz Josef Holz
1958 Hanz-Josef Brosch Peter Brosch Franz Gerards
1959 Hermann Welters Heinrich Weckop Heinrich Schnitzler
1960 Ernst Kesselmanns Toni Weidemanns Willi Sallads
1961 Paul Salcewics Waldemar Flaschinski Heinz Siemes
1962 Peter Jansen Toni Lehnen Günter Siemes
1963 Friedhelm Siemes Johann Kissels Horst Beckers
1964 Siegried Dank Günter Ramächers Hermann Jansen
1965 Ernst Kesselmanns Wilhelm Wirtz Heinrich Schnitzler
1966 Hermann-Josef Schwiers Heinz-Toni Hansen Hans-Peter Kesselmanns
1967 Hermann-Josef Nelles Klaus Heinen Erwin Eckerssen
1968 Wilfried Schmitz Hans Peter Schmitz Willi Fischelmanns
1969 Hubert Merbecks Hans-Ludwig Thelen Hans-Albert Fredel
1970 Peter Zimmer Toni Leuchter Toni Nothelfer
1971 Heinz Wirtz Michael Reiner Hermann Illigen
1972 Karl-August Fegers Franz-Georg TheelenHeinz Karsch
1973 Heinz Ruyten Helmut Meier Gerd Rieband
1974 Heinz Kinnewig Peter Brosch Franz Gerards
1975 Hermann Quasten Jakob Oidtmann Ludwig Oidtmann
1976 Karl-Heinz Pfefferkorn Albert Jung Erwin Eckerssen
1977 Ernst Kesselmanns Johann Do Vale Wilhelm Wirtz
1978 Heinz Hoppen Paul Eckers Helmut Meier
1979 Hans-Adolf Heinen Heinz Heinen Johannes Heinen
1980 Willi Rauen Heinz Moll Klaus Grippekoven
1981 Heinrich Busen Wilhelm Theelen Peter Zimmer
1982 Heinz-Toni Hansen Peter Hansen Hermann-Josef Hansen
1983 Johannes Schrammen Christoph Hansen Stephan Brosch
1984 Fritz Buchholz Herbert Kuhlen Franz-Heinrich Siemes
1985 Klaus Heinen Anton Nothelfer Erwin Eckerssen
1986 Peter Höffges jun.Johannes Heinen Prof. Harald Thill
1987 Leo Jansen Franz-Josef Rißdorf Herbert Boumanns jun.
1988 Thomas Arndt Stephan Brosch Christoph Hansen
1989 Johannes Busen.Faber J.Behrendt Franz-Josef Siemes
1990 Stephan Brosch Rolf Brosch Thomas Brosch
1991 Bernfried Rosery Johannes Schrammen Klaus Hofer
1992Ralf Bekkers Frank Janßen Norbert Speich
1993 Dirk Irmen Torsten Ibach Thomas Steffan
1994 Hans Kesselmanns Hermann-Josef Schwiers Heinz Hansen
1995 Torsten Ibach Heinz Wille Olaf Plum
1996 Vorstandsmitglieder
1997 Holger Bongartz Heinz-Willi Wyen Michael Hansen
1998 Klaus Hofer Bernfried Rosery Mustafa Aras
1999 Frank Janßen Peter Janßen Egon Theißen
2000 André Nothelfer Peter Nothelfer Berti Nothelfer
2001 Thomas Jansen Josef Behrendt Ralf van Dyck
2002 Paul Jansen Franz Josef Zimmer Rolf Götzen
2003 Christoph Krüppel Mario Hamacher Stefan Eßer
2004 Ingo Schwiers Walter Faber Tobias Neugebauer
2005 Mustafa Aras Klaus Hofer Bernfried Rosery
2006 Franz Josef Zimmer Rolf Götzen Paul Jansen
2007 Martin Hamacher KAISER Peter Brosch Franz Gerards
2008 Franz-Josef Siemes Walter Dreßen Christian Respondek
2009 Silberträger Mennrath
2010 Andreas Wyen Fabian Hansen Tim Meisen
2011 Andreas Zimmer Florian Hofer Peter Voswinckel
2012 Jörg Renner Christian Respondek Walter Dreßen
2013 Sebastian Vieregge Roman Ugne Tobias Vieregge
2014 Volker Peschkes Benjamin Thompson Simon Fausten
2015 Andreas Göbel André Nothhelfer Oliver Balzer
2016 Christian Respondek Walter Dreßen Jörg Renner
2017 Fabian Hansen David do Vale Jonas Kartje
2018 Johannes Schrammen Stefan Dreßen Mathias Siegers
2019 Fabian Hansen Andreas Wyen Volker Peschkes
2020-2022 Walter Dreßen Jörg Renner Franz Josef Zimmer
2023 Andreas Deußen Simon Hamacher Leon Arndt
2024 Sven Rosery Ingrid Rosery Frank Rosery
2025 Andreas Zimmer Jörg Renner Rene Schreyer
Orden
Orden
Getreu der Devise "Früher war mehr Lametta!" wollen wir hier in dieser Rubrik die Namen unserer Mitglieder nennen, die sich im Bezug auf unsere Bruderschaft besonders hervorgetan haben und für ihre Arbeit durch den Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften ausgezeichnet wurden sind.
Silbernes Verdienstkreuz (SVK)
Heinz-Toni Hansen, Hans-Peter Kesselmanns, Heinrich Weckop, Hermann-Josef Jansen, Martin J. Theveßen, Johannes Schrammen, Heinz Holz, Rainer Köntges, Josef Speckens, Toni Hofer, Martin Hamacher, Josef Kerkhoff, Helmut Meyer, Norbert Kannen, Dieter Wirth, Toni Blauen, Hans-Josef Brosch, Walter Faber, Christian Respondek, Wolfgang Hansen, Egon Theißen, Thomas Jansen, Nadine Magoley, Larissa Buchholz, Rolf Götzen, Michael Faber, Jakob Oidtmann, Norbert Meester, Peter Brosch, Jürgen Fausten, Philipp Leuchter, Dirk Pfefferkorn, Eva-Maria Heinrichs, Andreas Deußen
Hoher Bruderschaftsorden (HBO)
Erwin Eckers sen., Bernfried Rosery, Franz-Josef Zimmer, Christoph Hansen, Johann Do Vale, Alfred Bäumer, Hermann-Josef Hansen, Lambert Beckers, Hermann-Josef Brosch, Thomas Arndt, Helmut Jansen, Alexander Hamacher, Torsten Eßer, Thomas Brosch, André Nothhelfer, Dirk Leuchter, Michael Heinrichs, Peter Voswinckel, Andreas Zimmer, Walter Dreßen
St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK)
Franz Radermacher, Karl Drehsen, Wilhelm Theelen Sen., Hermann Welters, Hermann-Josef Schwiers, Hans-Werner Drehsen, Mario Hamacher, Josef Behrendt (vom Bezirksverband ausgezeichnet), Heinz Wille, Manfred Jennessen
Schulterband zum St.Sebastianus Ehrenkreuz
Heinrich Busen, Heinz Moll
Fürst-Salm-Reifferscheid-Dyck-Plakette (eine Ehrenmedaille des BHDS)
Josef Behrendt (vom Bezirksverband ausgezeichnet)
Bruderschaftsinterneauszeichnungen
St. Matthias-Verdienstorden: Johannes Hansen, Willi Theelen, Bernhard Labinski, Simon Krings, Andreas Arndt, Kompanie Genhülsen
St. Matthias-Ehrenorden: Josef Dahmen, Hans-Werner Drehsen, André Nothhelfer, Lambert Beckers, Erika Götzen
Falls hier jemand nicht erwähnt ist aber dennoch ausgezeichnet wurden ist mit den oben stehenden Auszeichnungen, so möge er sich bitte bei den Redakteuren melden.
Vorschläge für Ordensauszeichnungen sind in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen.
Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen St. Matthias Schützenbruderschaft Günhoven 1955 e.V. Er ist unter diesem Namen eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts zu Mönchengladbach unter der Nr. VR 2200 und hat seinen Sitz in Mönchengladbach, Ortsteil Günhoven.
§ 2 Wesen und Aufgabe
Die St. Matthias Schützenbruderschaft Günhoven 1955 e.V. — im folgenden Schützenbruderschaft genannt — ist eine Vereinigung von Personen, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des Bundes der historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. Köln bekennen. Sie ist Mitglied dieses Bundes, dessen Status in seiner jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt wird. Getreu dem Wahlspruch des Bundes der historischen Deutschen Schützenbruderschaften "für Glaube, Sitte und Heimat" verpflichten sich die Mitglieder der Schützenbruderschaft.
ZU : 1. Bekenntnis des Glaubens durch:
a) Eintreten gar die katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in der Bruderschaft die gleichen Rechte und Pflichten.
b) Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Brüderlichkeit.
c) Werke christlicher Nächstenliebe.
d) Durchführung karitativer Aktionen.
ZU : 2. Schutz der Sitte durch:
a) Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben,
b) Erziehung zu körperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schießsport.
3. Liebe zur Heimat und zum Vaterland durch
a) Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewusstem Bürgersinn,
b) tätige Nachbarschaftshilfe,
c) Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem das dem Schützenwesen eigentümlichen Schießspiels.
d) Pflege der Kontakte zu den europäischen Nachbarvereinigungen der Schützen.
e) Heimatpflege und heimatliches Brauchtum.
4. Die Schützenbruderschaft widmet sich im besonderen
a) der Jugendpflege,
b) der Pflege, Förderung und Durchführung des Schießsports,
c) der Pflege des Brauchtums.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Die St. Matthias Schützenbruderschaft verfolgt ausschließlich schützenbrüderliche, christliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke.
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied können Personen von Geburt an werden, unbescholten und bereit sind, sich zum Inhalt dieser Satzung zu verpflichten.
2. Das Gesuch um Aufnahme ist an den Vorstand der Schützenbruderschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
3. Die Schützenbruderschaft ist eine Vereinigung christlicher Personen. Nichtkatholische Mitglieder verpflichten sich mit der Aufnahme in die Schützenbruderschaft grundsätzlich auf deren christliche Grundsätze.
4. Mit der Aufnahme in die Schützenbruderschaft und durch die Anerkennung dieser Satzung verpflichten sich die Mitglieder auf die christlichen Grundsätze und zur christlichen Lebenshaltung.
5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Das ausscheidende Mitglied hat auf das Vermögen der Schützenbruderschaft keinen Anspruch. Auch entfällt ein Anspruch auf Auseinandersetzung. Der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr ist spätestens beim Ausscheiden zu zahlen.
6. Die Austrittserklärung muss gegenüber dem Vorstand schriftlich abgegeben werden.
7. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Mitglied das Ansehen und die Interessen der Schützenbruderschaft und des Bundes schädigt, oder wenn es mit der Beitragszahlung verschuldet mehr als ein Jahr im Rückstand ist über den Ausschluss entscheidet der geschäftsführende Vorstand der Schützenbruderschaft mit einfacher Stimmenmehrheit nach vorheriger Anhörung des Betroffenen (rechtliches Gehör). Gegen die Ausschlussentscheidung hat der Betroffene das Recht, Beschwerde beim Schiedsgericht des Bundes der historischen Deutschen Schützenbruderschaften einzulegen.
§ 5 Pflichten und Rechte aus der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied ist verpflichte, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu zahlen und sich an den Veranstaltungen der Schützenbruderschaft zu beteiligen. Darüber hinaus wird eine Teilnahme an den Veranstaltungen erwartet, die von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand zur Pflicht gemacht wurden. An kirchlichen Veranstaltungen sowie am Begräbnis eines Mitgliedes sollen sich alle Mitglieder beteiligen. Jedes volljährige Mitglied unserer Bruderschaft hat nach einjähriger Mitgliedschaft das Recht auf den Königsschuss. Das Ministeramt setzt die Volljährigkeit, sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in einer Schützenbruderschaft voraus.
§ 6 Jungschützen
Jugendliche können vom 12. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr in einer Jungschützenabteilung zusammengefasst werden. Die Rechte der Schützenjugend ergeben sich aus dem Bundesstatut der St. Sebastianus Schützenjugend im Bund der historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. Jungschützen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt. Sie nehmen nur beratend an dieser teil. Mit Beginn des 19. Lebensjahres werden sie vollberechtigte Mitglieder. Sie sind voll beitragspflichtig und stimmberechtigt. § 7 Ehrenmitglieder Personen, auch Nichtmitglieder, die sich um die Schützenbruderschaft außergewöhnliche Verdienste erworben haben, können von der Mitgliederversammlung, auf Vorschlag des Vorstands, mit 2/3 Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 7 Ehrenmitglieder/Personen
§ 8 Organe der Schützenbruderschaft
Organe der Schützenbruderschaft sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand - der geschäftsführende Vorstand - der erweiterte Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
Jährlich ist eine Hauptversammlung einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf einberufen werden_ Eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 30 Mitglieder dies unter Angabe der Gründe beim 1. Brudermeister beantragen. Zur Hauptversammlung und zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist mindestens vierzehn Tage vorher schriftlich unter Angabe des Tagungsortes und der Tagesordnung einzuladen. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Brudermeister, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen und geleitet. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
§ 10 Aufgabe der Mitgliederversammlung
Aufgabe der Mitgliederversammlung ist
1. Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
2. Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Haushaltsplan,
3. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
4. Entlastung des Vorstandes nach Rechnungslegung,
5. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
6. Änderung der Satzung.
§ 11 Satzungsänderung
Zur Änderung der Satzung der Schützenbruderschaft sind die Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Sind in der Mitgliederversammlung, die über Satzungsänderungen beschließen soll, nicht 2/3 der Mitglieder anwesend, so ist eine neue Mitgliederversammlung — unter Wahrung der Ladefrist — innerhalb eines Monats einzuberufen, die in jedem Falle beschlussfähig ist. Der Beschluss bedarf auch in diesem Falle einer 3/4 Stimmenmehrheit. Diese neue Mitgliederversammlung kann bereits mit der Mitgliederversammlung, die die Satzungsänderung beschließen sollte, einberufen werden für den Fall, dass diese erste Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig sein sollte. Anträge und Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und vom 1. Brudermeister oder seinem Stellvertreter und dem 1. Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 12 Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
1. dem 1. Brudermeister,
2. dem 2. Brudermeister,
3. dem 1. Kassierer,
4. dem 2. Kassierer,
5. dem 1. Schriftführer
6. dem 2. Schriftführer
7. als geistlicher Präs’ es der Pfarrer der St. Matthias Pfarre Günhoven oder eine von ihm zu benennende Person.
Dem erweiterten Vorstand gehören als weitere ordentliche Mitglieder an:
1. der jeweils amtierende König und seine Minister,
2. Generalität,
3. Fahnenoffiziere,
4. Hauptleute,
5. Schießmeister,
6. Pressewarte,
7. Bezirkskassierer.
8. Beisitzer
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes werden auf 2 Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt eine Ersatzwahl für den Rest der Amtszeit in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung.
§ 13 Gesetzlicher Vorstand
Der 1. Brudermeister, der 2. Brudermeister, der 1. Kassierer, 2. Kassierer und der 1. Schriftführer und 2. Schriftführer bilden den gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes sind befugt, die Schützenbruderschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Rechtsverbindliche Erklärungen der Schützenbruderschaft werden von je zwei Mitgliedern des gesetzlichen Vorstandes abgegeben.
§ 14 Aufgaben des Vorstandes
Aufgaben des Vorstandes sind:
1. Führung der laufenden Geschäfte,
2. Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr,
3. Aufstellung eines Haushaltsplans,
4. Erstattung der Tätigkeitsberichte,
5. Wahl der Delegierten für Organe des Bundes der historisch Deutschen Schützenbruderschaften und seiner Untergliederungen.
Die Vorstandssitzungen werden vom I. Brudermeister, im Falle seiner Verhinderung vorn 2. Brudermeister einberufen und geleitet. Die Beschlüsse sind in das Protokollbuch einzutragen und vom 1. Brudermeister oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 15 Beschreibung der Aufgaben
Der 1. Brudermeister ist der Repräsentant der Schützenbruderschaft. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen.
Der 2. Brudermeister vertritt den 1. Brudermeister im Falle seiner Verhinderung.
Der 1. Kassierer ist für das Finanzwesen der Schützenbruderschaft verantwortlich. Er hat alle Einnahmen und Ausgaben mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns aufzuzeichnen und die Belege zu verwahren. Er hat den Jahresabschluss zu erstellen und Rechnung zu legen_ Er stellt den Voranschlag fair das folgende Geschäftsjahr auf Er stellt die Zahlungsanweisungen aus, die vom 1. Brudermeister gegenzuzeichnen sind. Er verwahrt die Sachwerte der Schützenbruderschaft. Geldmittel sind bankmäßig anzulegen. Das Königssilber und sonstige bedeutende Sachwerte sind zu archivieren und möglichst in einem Safe zu bewahren.
Dem 1. Schriftführer obliegt das Schriftwesen der Schützenbruderschaft. Er edle und verwahrt das gesamte Schriftwerk. Er fertigt die Niederschriften über die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen zumindest die Anträge und die Beschlüsse sind in einem fortlaufend geführten Protokollbuch einzutragen.
Der Schießmeister organisiert das Brauchtumsschießen und das sportliche Schießen der Schützenbruderschaft und trägt hierfür die gesetzliche Verantwortung. Ihm obliegt die Pflege und sorgfältige Verwahrung der Schusswaffen (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen). Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Schießsportes. Pokale und sonstige Gegenstände werden von ihm verwaltet.
Der Jungschützenmeister organisiert und führt die Jungschützen der Schützenbruderschaft. Er trägt hier die Verantwortung und vertritt deren Interessen im Vorstand und in der Mitgliederversammlung.
Der Hauptmann organisiert und leitet die Aufzüge der Schützenbruderschaft in der Öffentlichkeit.
Der Präses wahrt die geistigen, kirchlichen und kulturellen Aufgaben
§ 16 Ausgabenwirtschaft
In der Ausgabenwirtschaft ist der Vorstand an den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Voranschlag gebunden. Außerhalb des Voranschlages kann der Vorstand nur über einen von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Betrag im Einzelfalle verfügen. Der geschäftsführende Vorstand hat darüber hinaus im Rahmen eines, von der Mitgliederversammlung festgelegten Betrages, Verfügungsgewalt.
§ 17 Kassenprüfer
Die von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfer prüfen die Führung der Kassenbücher und Belege, die Bestände und Vermögensanlagen. Sie erstatten zur Jahresrechnungslegung den Prüfbericht.
§ 18 Veranstaltungen
Das Patronatsfest und das Schützenfest sind feste Jahresveranstaltungen. Über weitere Veranstaltungen beschließt die Mitgliederversammlung. Die Schützenbruderschaft nimmt in Tracht und mit Fahnen an der Fronleichnamsprozession teil.
§ 19 Schützenbrauchtum
Die Schützenbruderschaft pflegt das seit vielen Jahrhunderten von den historischen Schützenbruderschaften geübte Schießspiel und das Vogelschießen
§ 20 Sportschießen
Die Schützenbruderschaft pflegt und fördert das sportliche Schießen nach den Bestimmungen des Bundes der historischen Deutschen Schützenbruderschaften und der FICEP (Internationaler katholischer Sportverband). Auch beteiligt sich die Schützenbruderschaft an den sportlichen Schießwettkämpfen des Bundes.
§ 21 Sozialverpflichtung der Schützenbruderschaft
Die Schützenbruderschaft schützt seine Mitglieder durch den Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung. Darüber hinaus wird beim Ableben eines Mitgliedes ein Sterbegeld gezahlt, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
§ 22 Kunst und Kultur
Die Schützenbruderschaft pflegt die christliche und geschichtliche Kultur der Heimat. Der Vorstand hat darüber zu wachen, dass die alten Besitztümer der Schützenbruderschaft, vor allem die, die Kunstwert oder sonstigen historischen Wert haben, wie Königssilber, Urkunden und Protokollbücher, katalogisiert, sorgfältig und sicher verwahrt werden.
§ 23 Auflösung der Schützenbruderschaft
Im Falle der Auflösung, der Aufhebung und bei Wegfall des Satzungszweckes der Schützenbruderschaft fällt das vorhandene Vermögen an die katholische Kirchengemeinde St. Matthias Günhoven in Mönchengladbach mit der Auflage, dass die Barmittel ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Die Sachwerte sind zu archivieren. Bei Wiedererrichtung einer neuen Schützenbruderschaft mit gleicher Zielrichtung wie die der Schützenbruderschaft, sind diesen die Sachwerte nach sorgfältiger, vorheriger Prüfung, zu übergeben.
§ 24 Geschäftsordnung
Die Schützenbruderschaft gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
§ 25 Schiedsgericht
Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und der Schützenbruderschaft bzw. zwischen Mitgliedern untereinander sollen vom Vorstand geschlichtet werden. Falls dies nicht möglich ist, ist das Schiedsgericht beim Bund der historischen Deutschen Schützenbruderschaften anzurufen. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht, sich direkt an das Schiedsgericht des Bundes zu wenden. Die Schiedsgerichtordnung des Bundes der historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. Köln ist der jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Satzung der Schützenbruderschaft und fair diese und deren Mitglieder verbindlich.
§ 26 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2011 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle vorangegangenen Satzungen, Statuten und Geschäftsordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Günhoven, den 23. Oktober 2011
1. Brudermeister 1. Kassierer Helmut Jansen Torsten Esser
St. Matthias-Lied
St. Matthias-Lied
Durch Gottes Gnad´ erkoren zum Apostelamt,
Zogst Du, von frommer Seelenliebe heiß entflammt,
Hinaus, zu künden Deinen Meisters hohe Lehren,
Die Heidenwelt zum Christenglauben zu bekehren.
Heiliger Matthias.
Wie wundersam entsprosste Deines Wirkens Saat
Durch Gottes Wort und Deiner Hände Wundertat.
Als teuer Streiter Christi hast Du selbst Dein Leben
Für Deinen Herrn im Martertode hingegeben.
Heiliger Matthias.
Nun ruht Dein heil´ger Leib zu Trier im deutschen Land,
Durch Gottes Fügung uns zum Segen hergesandt.
So rufen wir, die wir in Ehrfurcht zu Dir wallen:
Erflehe Glück und Heil dem deutschen Volk, und allen!
Heiliger Matthias.